Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 1.771,02 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin EUR 295,71 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Revisionsgegnerin hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung selbst zu tragen. …
Text Beschluss : Der Kläger begehrte zuletzt EUR 42.000,- brutto sA und brachte dazu - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - vor: Die Beklagte habe mit ihm einen mit fünf Jahren befristeten Sonderdienstvertrag geschlossen, der am 1. 1. 2004 hätte beginnen sollen. Wegen dieses Dienstverhältni…
Rechtliche Beurteilung Die Revision sei zulässig, weil die Rechtsprechung zur Frage Anwendbarkeit der Verfallsfrist des § 34 AngG auf „weitergehende" Schadenersatzansprüche iSd § 31 Abs 1 AngG nicht einheitlich sei. Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des Klägers ist nicht zulässig. Der Oberste Gerichtshof ist gemäß…