Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Gerhard N***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (A) und der Vergehen der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (B) schuldig erkannt. Da…
Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat zu den einzelnen Fakten des Schuldspruches A jeweils festgestellt (und auch begründet), welche Leistungen der Angeklagte nicht erbracht hatte und die daher zu Unrecht auf den von ihm verfassten Honorarnoten aufschienen (US 17 bis 27 oben). Schließlich hat es konstatiert, dass die…