Spruch Art. 6 Abs. 1 EMRK - Abweisung von Anträgen auf Haftentschädigung nach nichtöffentlicher Verhandlung. Art. 6 Abs. 1 nicht anwendbar (8:1 Stimmen) Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Der Bf. Masson, Investment Manager des Pensionsfonds ABP, und der Bf. Van Zon, ein Immobilienspekulant, standen unter Verdacht, sich gemeinsam zum Schaden von ABP unrechtmäßig bereichert zu haben. Die beiden waren von Mai 1984 bis Jänner bzw. Februar 1985 in Untersuchungshaf…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die beiden Bf. behaupten eine Verletzung des durch Art. 6 (1) EMRK gewährleisteten Rechts auf Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche durch ein unparteiisches Gericht in öffentlicher Verhandlung. Zunächst ist festzustellen, dass die EMRK im Falle einer rechtmäßig verhängten U…