JudikaturJustizRS0120654

RS0120654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2017

Unterfertigte der Angeklagte einen Kreditkartenbeleg - wenngleich mit eigener Unterschrift - mit der Intention, seinem Geschäftspartner vorzutäuschen, er sei der legitimierte Karteninhaber, und verstärkte er somit den falschen Eindruck, wahrer und berechtigter Kreditkarteninhaber zu sein, dann wurde durch ein derartiges Verhalten angesichts der Nichtvorlage der (in der Regel vom Berechtigten unterfertigten) Kreditkarte und im Hinblick auf die nach dem objektiven Anschein mit der (wie allgemein bekannt ist) auf dem Beleg aufscheinenden Kreditkartennummer korrespondierende Unterschrift eine andere (vom Angeklagten verschiedene) bestimmte Person als Aussteller vorgetäuscht und solcherart durch Benutzung einer falschen Urkunde der erste Deliktsfall des § 147 Abs 1 Z 1 StGB begründet (vgl WK-StGB - 2 § 223 Rz 71, WK-StGB - 2 § 223 Rz 176)

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