Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.968,28 EUR (darin 328,05 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 20. 3. 2007 gewährte die klagende Partei der V***** GmbH einen Abstattungskredit über den Betrag von 350.000 EUR, der in 36 monatlichen Kapitalraten á 9.723 EUR jeweils am Monatsletzten beginnend mit 30. 6. 2007 zurückzuzahlen war. Die Zinsen und Nebengebühren wa…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, da es noch klarstellender Ausführungen des Obersten Gerichtshofs bedarf; sie ist aber nicht berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend, die klagende Partei sei nicht berechtigt gewesen, durch eigenmächtige Rückbuchungen auf das Girokonto der Kreditnehmerin das Haftungsv…