Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten Hermann K***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch des Mitangeklagten Karl Ferdinand M***** betreffenden Urteil wurde Hermann K***** des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster, dritter und vierter Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004, BGBl I 2004/15, (1.) und der Ver…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 2, 4, 5 und 9 lit a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hermann K*****, der jedoch keine Berechtigung zukommt. Nominell unter § 281 Abs 1 Z 2 StPO (inhaltlich Z 3) rügt der Beschwerdeführer die Vernehmung des Zeugen Horst E***** ohne eine …