JudikaturJustizRS0120305

RS0120305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2007

Die in einer Bankgarantie enthaltene Klausel, die Garantieverpflichtung ende durch Rückstellung des Garantiebriefs (an den Garanten), ist einschränkend dahin zu interpretieren, dass nicht jegliche Retournierung (etwa auch durch den Finder der Urkunde) zum Erlöschen der Garantieverpflichtung führt, sondern nur eine solche, die im Sinne einer Verzichtserklärung vom Willen des Begünstigten umfasst ist.

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