Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlaß wird das angefochtene Urteil, welches im Übrigen unberührt bleibt, 1) in der Unterlassung der rechtlichen Unterstellung der den Angeklagten Ernestine W*****, Gerhard W***** und Margit M***** laut dem Schuldspruch B zur Last liegenden Tat …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ernestine W*****, Gerhard W***** und Margit M***** unter anderem - abweichend von der auf die Annahme des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB zielenden rechtlichen Beurteilung der Anklage - des Vergehens der…
Rechtliche Beurteilung Schon mit ihrer Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) ist die Beschwerdeführerin aus den in der Stellungnahme der Generalprokuratur dargelegten Erwägungen, welchen der Oberste Gerichtshof beitritt, im Recht. Denn die Tatrichter haben, wie die Beschwerde zutreffend aufzeigt, die durch einverständliche Verles…