Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Rückverweise
…Gesichtspunkt ihrer Zusammenstellung und Auswertung - von erheblichem Interesse, und ihr Bekanntwerden für die Republik Österreich nachteilig sein können. Im übrigen setzt der Tatbestand des § 256 StGB keineswegs voraus, daß ein Staatsgeheimnis (§ 255 StGB) verraten oder preisgegeben wird, wie dies etwa für die Tatbestände der § 252 bzw. 253 StGB erforderlich…
…Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) und des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB (Punkt 3 des Urteilssatzes) nach § 302 Abs. 2, 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren verurteilt. Der Ausspruch über die…
…Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Matz als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dipl.Ing. Milan J***** wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 28. Oktober 1998, GZ 30 i Vr 4392/98…
…Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Ackerl als Schriftführer in der Strafsache gegen Anton A wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichts beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 24.Oktober 1978, GZ 20…
…die verbleibenden Anklagevorwürfe (zufolge rechtskräftiger Verneinung der Hauptfrage 6 nach dem in Idealkonkurrenz angelasteten Vergehen des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB) nunmehr das Schöffengericht sachlich zuständig ist. Im zweiten Rechtsgang wird das Erstgericht seiner Entscheidung (auch) den unberührt gebliebenen Teil des Wahrspruchs und die darauf beruhenden…
…der gesetzeskonform erlangten Daten gegenüber dem öffentlichen Interesse an deren weiterer Speicherung sei in Anbetracht der Bedeutung der dem Ermittlungsverfahren zugrundeliegenden Delinquenz nach § 256 StGB nicht zu erblicken. Der aufgetragenen Verpflichtung, das anwaltliche Berufsgeheimnis zu wahren, sei die Staatsanwaltschaft bisher „akribisch“ nachgekommen. Das Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den…
…Verteidigungsministerium, die Verdachtsmomente seien „schwerwiegend". Der Kläger sei vorläufig vom Dienst enthoben, außerdem erwarte ihn ein Disziplinarverfahren. Die Delikte lauteten „staatsfeindliche Verbindung" (§ 256 StGB) bzw die Betreibung oder Unterstützung eines Nachrichtendienstes für einen fremden Staat (§ 319 StGB). In der Ausgabe vom 17. 6. 2007 erschien ein weiterer Bericht…
…Richteramtsanwärters Mag. Zonsics als Schriftführer in der Strafsache gegen ***** und andere Beschuldigte wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 6 St 60/15t der Staatsanwaltschaft Linz, in dem zu AZ 19 HR 217…
…Folge gegeben. Gründe: Gegen den Beschuldigten ist bei der Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB anhängig. Mit der…
…anderem gegen Dr. Gabriel L***** und Dipl. iur. Anna Z***** wegen dem Vergehen des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 StGB subsumierter Verhaltensweisen geführt. Dem Verfahren liegt nach…
…der Erstantragstellerin zusammenzuarbeiten, ist gegen den Zweitantragsteller und zwei weitere Mitarbeiter der Erstantragstellerin ein Verfahren wegen des Verdachts nach §§ 105, 106 und 256 StGB anhängig. Die Zweitantragsgegnerin vertrat in diesem Verfahren den Hauptangeklagten als Privatbeteiligten. Der Privatbeteiligtenanschluss wurde nur zu den Vorwürfen nach §§ 105, 106 StGB…
…Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nicht ausreichend nachkommen würde (BS 5). In Anbetracht der Bedeutung der dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Delinquenz nach § 256 StGB und der Möglichkeit einer Wiederaufnahme (Fortführung) des Verfahrens sei auch kein überwiegendes Interesse der Beschwerdeführer an der Löschung der Daten gegenüber den öffentlichen Interessen an…
…zusammen zu arbeiten, ist gegen den Gesellschafter und zwei weitere Mitarbeiter der Klägerin ein Verfahren wegen des Verdachts nach §§ 105, 106 und 256 StGB anhängig. Die Rechtsanwältegesellschaft, deren Gesellschafter der Beklagte ist, vertrat in diesem Verfahren den Hauptangeklagten als Privatbeteiligten. Der Privatbeteiligtenanschluss wurde nur zu den Vorwürfen nach §…
…zu AZ 502 St 100/12f geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vergehens des geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung. Dieses Verfahren steht wiederum im Zusammenhang mit der Auslieferungssache des Dr. R***** A***** an die Republik Kasachstan wegen des…