Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Der Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rosa G***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von etwa Oktober 1999 bis etwa April 2001 in Bruck an der Leitha im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit …
Rechtliche Beurteilung Eingangs wird bemerkt, dass die Urteilsausfertigung in einer mit dem Gebot gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 1 Z 5 StPO) unvereinbaren Weise auch 443 Seiten aus den Akten fotokopierter und dem Urteil einverleibter Schriftstücke enthält (vgl SSt 58/9). Dieser Missstand wurd…