RS0119859 – OGH Rechtssatz
RS0119859 – OGH Rechtssatz
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Vermag der Oberste Gerichtshof dem mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Beschluss keine zur Subsumtion unter eine strafbare Handlung ausreichende Sachverhaltsgrundlage zu entnehmen, erkennt er - auch von Amts wegen - dahin, dass durch den Beschluss das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde.