JudikaturJustizRS0119858

RS0119858 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. August 2021

Nicht jede Grundrechtsverletzung führt zur Aufhebung der mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Entscheidung. Wird diese nicht aufgehoben, hat das Erstgericht umgehend neuerlich über die Haftfrage zu entscheiden.

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