JudikaturJustizRS0119856

RS0119856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2005

Zu normieren, dass der Kinderzuschuss für ein und dasselbe Kind nur einmal gewährt wird, liegt im Rahmen des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers. Folgerichtig hat er auch normiert, wem der Anspruch zusteht, wenn das Kind gleichzeitig als Kind mehrerer Pensionsbezieher gilt. Es ist nicht unsachlich, dem Pensionisten, dem zu seiner Pension der Kindeszuschuss bereits gewährt wird, den Anspruch darauf zu belassen, solange dessen Voraussetzungen bestehen, und einem später hinzutretenden Pensionisten nicht zu gewähren, mag dieser mit dem Kind auch gemeinsam leben.