Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 945,26 (darin enthalten 128,38 EUR USt und 175 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des R…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin von 91/2096-stel Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 3 verbunden ist, überdies von 7/2096-stel und weiteren 7/2096-stel Anteilen (Kfz-Stellplätze Nr 9 und 10). Mit Kaufverträgen vom 10. …
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Rechtsmittelzulässigkeit: Bei Räumungsklagen, die auf titellose Benützung gestützt sind, ist eine Bewertung durch die Klägerin vorzunehmen (MietSlg 43.438). Diese Bewertung unterblieb, weil die Klägerin nur den Streitwert nach „GGG" und „RATG" beziffert und somit nur auf die bindenden einschl…