RS0119710 – OGH Rechtssatz
RS0119710 – OGH Rechtssatz
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Die Auffassung, ein Schenker könne nicht mehr auf Rückübertragung des Eigentums bzw auf grundbücherliche Löschung klagen, wenn das formlose Schenkungsversprechen durch bücherliche Einverleibung des Beschenkten „erfüllt" ist, kann jedenfalls in den Fällen nicht zum Tragen kommen, in denen sich der Schenker gegenüber dem Beschenkten noch vor der Einverleibung auf die Formungültigkeit berufen und keine eigenen Schritte zur Verbücherung gesetzt hat.