RS0119679 – OGH Rechtssatz
RS0119679 – OGH Rechtssatz
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Allein aus der zeitlichen Komponente des "Stehenlassens" von Entgeltansprüchen kann im Hinblick auf die Begrenzung der Sicherung nach § 3a Abs 1 IESG nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer missbräuchlich das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenzausfallgeld-Fond überwälzen wolle. Allerdings kann im Einzelfall dann, wenn zu dem "Stehenlassen" der Entgeltansprüche weitere Umstände hinzutreten, die konkret auf den Vorsatz des Arbeitnehmers schließen lassen, hier das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenzausfallgeldfonds zu überwälzen, trotzdem die Geltendmachung eines Anspruches auf Insolvenzausfallgeld missbräuchlich sein.