JudikaturJustizRS0119643

RS0119643 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2021

Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt (oder für die Zukunft) befristet ist, sind noch nicht Begünstigte im Sinn des § 5 PSG und haben keinen Auskunftsanspruch.

Entscheidungen
9