Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es insgesamt zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei ab 1. 12. 2000 die Witwenrente in einer Höhe von monatlich ATS 1.302,90 (EUR 94,69) unter Berücksichtigung seither e…
Text Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Partei unfallversichert gewesene Ehegatte der Klägerin, Andrzej S*****, verstarb am 21. 9. 1990 an den Folgen eines am 26. 6. 1990 erlittenen Arbeitsunfalles. Aufgrund des Bescheides der beklagten Partei vom 13. 11. 1991 bezog die Klägerin ab dem Todestag …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Wurde der Tod des Versicherten durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, so gebührt der Witwe bis zu ihrem Tod oder ihrer Wiederverheiratung eine Witwenrente von jährlich 20 v…