JudikaturJustizRS0119505

RS0119505 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2013

Der Begriff der Erwerbsfähigkeit des § 215 Abs 2 ASVG ist so wie in § 203 ASVG zu verstehen und die dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auf ihn anzuwenden.

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