Spruch Den Revisionen wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil zur Gänze wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 5.416,54 EUR (darin 697,19 EUR an USt und 1.234 EUR an Barauslagen) und der Nebenintervenien…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm bei der Klägerin am 18. August 2008 in der in seinem Wohnungseigentum stehenden Ordination eine Untersuchung vor. Als die Klägerin danach das Gebäude, in dem die Ordination liegt, verlassen wollte, kam sie im Stiegenhaus beim Heruntersteigen von der letzten Stu…
Rechtliche Beurteilung 1. Die vom Berufungsgericht angewendete Bestimmung des § 1313a ABGB normiert eine Haftung für fremdes Verschulden, auf die sich die Klägerin gar nicht berufen hat. Sie wirft dem Beklgten nämlich (nur) unterlassene Kontrollmaßnahmen vor, also eigenes Verschulden. Abgesehen davon verlangt die Judikatu…