JudikaturJustizRS0119485

RS0119485 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Nach der Rsp sind (entsprechend den vorvertraglichen) auch nachvertragliche Pflichten zu bejahen, sich im Hinblick auf die Rechtsgüter des Vertragspartners sorgfältig zu verhalten.

Entscheidungen
8