Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss sowie der damit bestätigte erstinstanzliche Beschluss und das diesen Beschlüssen vorangegangene Verfahren wird einschließlich des Beschlusses des Landesgerichts Wels vom 29. Mai 2002, GZ 21 R 113/02w 114, in Ansehung der den Un…
Text Begründung: Mit Schreiben vom 8. 11. 2001 (ON 104) gab der Präsident des Oberlandesgerichts Linz dem Erstgericht bekannt, dass bei den dem Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse im Zeitraum vom 1. 8. 2001 bis 31. 10. 2001 Übergenüsse von insgesamt ATS 2.540 entstanden seien. Er stell…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz ist zulässig, es kommt ihm auch im Sinne der geltend gemachten Nichtigkeit Berechtigung zu. Vorweg ist klarzustellen, dass die Rechtsmittelbeschränkung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auch im Außerstreitverfahren anzuwenden …