Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird hinsichtlich der zu I. A, I. B 3. und III. ergangenen Schuldsprüche des Christian W***** der Wahrspruch der Geschworenen und das darauf beruhende, im Übrigen - auch hinsichtlich des gemeinsam ausgefertigten Beschlusses auf Absehen vom Widerru…
Text Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde der am 29. August 1981 geborene Christian W***** schuldig erkannt, "die Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, teilweise als Versuch nach § 15 StGB" und mehrere Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 "…
Rechtliche Beurteilung Dazu ist vorerst klarstellend anzumerken, dass eine explizite Zuordnung der Schuldsprüche (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) zu den im Erkenntnis genannten Taten (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) nicht erfolgt ist (die Urteilsausfertigung entspricht dem Inhalt der mündlichen Verkündung). Es ist aber offensichtlich, dass s…