JudikaturJustizRS0119257

RS0119257 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

Während der durchschnittliche Reinheitsgehalt der seit Jahrzehnten bekannten Drogen Haschisch und Heroin als gerichtsnotorisch anzusehen ist, kann hievon hinsichtlich der Annahme eines bestimmten durchschnittlichen Wirkstoffgehalts von - nach den bisherigen Wahrnehmungen des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich mit recht unterschiedlichen Wirkstoffen und Reinheitswerten versehenen - Ecstasy-Tabletten nicht die Rede sein.

Entscheidungen
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