Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Die Dipl. Ing. A***** Aktiengesellschaft (in der Folge: AG) wurde am 2. 9. 1998 im Firmenbuch eingetragen. Noch im September 1998 erfolgte eine Kapitalerhöhung von 1 Mio S auf 100 Mio S dadurch, dass Dipl. Ing. Anton K***** seinen Gesellschaftsanteil an der in Form einer offenen Hande…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Gemäß §§ 128 und 130 HGB haftete die AG ab dem Zeitpunkt ihres Eintrittes in die OHG für die Verbindlichkeiten der OHG unmittelbar und unbeschränkt. Die Beklagte konnte sich daher für bei ihr bereits bestehende Schulden der OHG dire…