Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit EUR 749,70 (darin enthalten EUR 124,95 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 1. 3. 2000 beim Schifahren und zog sich ein Prellung der linken Schulter zu. Er war bei der Beklagten unfallversichert. Dem betreffenden Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 1994 für den Kompaktunfallschutz (AUVB 1994 …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die im Falle von zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestehenden Meinungsverschiedenheiten ua - wie hier - über die Kausalität des Unfalles für die eingetretenen Beschwerden von Art 15 AUV…