Spruch Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Antrag der klagenden Partei auf Zuspruch der Kosten der Revisionsbeantwortung wird abgewiesen (§ 508a Abs 2 ZPO). …
Text Begründung: Nach den ausdrücklich vom Berufungsgericht übernommenen und für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen musste jenes Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Gesellschafter der Gemeinschuldner war, im Herbst 1991 den Ausgleich anmelden und es wurde ein Ausgleichsverwalter beste…
Rechtliche Beurteilung Soweit es nun die Revision als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO releviert, dass im Spruch des Urteiles des Berufungsgerichtes eine Einschränkung des Zinsenlaufes bis zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht ausdrücklich festgehalten wurde, zeigt sie selbst auf, dass die Parteien b…