RS0119120 – OGH Rechtssatz
RS0119120 – OGH Rechtssatz
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Mangels einer bestehenden Sonderregelung im Kartellgesetz entscheidet über Befangenheitsanzeigen eines als Senatsmitglied des Obersten Gerichtshofs berufenen fachmännischen Laienrichters nach der allgemeinen Bestimmung des § 6 OGHG der Oberste Gerichtshof in aus fünf Berufsrichtern bestehenden Senaten.