Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Erst- und die Zweitbeklagte sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit 2.025,35 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 337,56 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 24. 2. 1998 feuerte ein bei der Klägerin Haftpflicht versicherter (in der Folge: Versicherungsnehmer) bei einer Faschingsveranstaltung in F***** Feuerwerksraketen ab. Dabei stieg der letzte gezündete Feuerwerkskörper nicht auf, sondern explodierte verfrüht. Ein etwa 10 bis 1…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Erst- und Zweitbeklagten (idF: Beklagte) ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Frage fehlt, ob dem Haftpflichtversicherer nur dann ein Regressanspruch gegen einen nach dem Produkthaftungsgesetz Ersatzpflichtigen zusteht, wenn er einen auf das Produktha…