Spruch Die außerordentliche Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die auf Feststellung und Einverleibung einer Wege-, Schitour- und Schiabfahrtsdienstbarkeit gerichtete und auf Ersitzung gestützte Klage eines alpinen Vereins (und einer Einzelperson, die sich nicht mehr am Rechtsmittelverfahren beteiligte) mit der Begründung ab, …
Rechtliche Beurteilung Die nun alleinklagende Partei behauptet das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO, weil Rsp zu einem vergleichbaren Fall fehle. Die die Ersitzung einer Wegedienstbarkeit durch einen alpinen Verein betreffende E behandle einen nicht vergleichbaren Sachverhalt. Voraussetzung für …