Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 erster Satz ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss des Rekursgerichts wurden den Rekursen des Antragsgegners gegen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der ihm bis zur rechtskräftigen Beendigung des zu 1 C 164/08t des Erstgerichts anhängigen Aufteilungsverfahrens das Verlassen der ehelichen Woh…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Wie auch der Antragsgegner in seinem Rechtsmittelschriftsatz einräumen muss, hängt die Beurteilung der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, immer von den besonder…