Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die 1., 2. und 7. beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 749,08 (darin EUR 124,84 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien sind schlichte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher ein vermietetes Hotel errichtet wurde. In den 1973/74 abgeschlossenen Kaufverträgen wurde die Aufteilung der Erträgnisse dieses Anlageprojektes nach den in den einzelnen Kaufverträgen enthaltenen Quadratm…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerber machen im Wesentlichen geltend, das Berufungsurteil sei gemäß § 477 Abs 1 Z 2 iVm § 260 Abs 4 ZPO nichtig, weil ein nach der Geschäftsverteilung unzuständiger Berufungssenat entschieden habe; der Senat 40 des Berufungsgerichtes…