Spruch 1. Der als außerordentliche Revision bezeichnete Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss des Oberlandesgerichtes Wien wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die außerordentliche Revision gegen das Teilurteil des Oberlandesgerichtes Wien wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 …
Text Begründung: Die Klägerin begehrt im Wesentlichen laufendes Entgelt für die Zeit vom 25. 7. 2002 bis 15. 9. 2003 sowie Kündigungsentschädigung für den Zeitraum vom 16. 9. 2002 bis 30. 9. 2002 und schließlich auch noch eine Urlaubsersatzleistung. …
Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat mit der vom Beklagten mit Ausnahme der Abweisung zur Gänze bekämpften Entscheidung einerseits der Berufung der Klägerin hinsichtlich der Ansprüche auf laufendes Entgelt bis 15. 9. 2002 Folge gegeben und das Urteil insofern im klagsstattgebenden Sinn abgeändert und es hinsich…