Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Nebenintervenient ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.364,40 EUR (darin 227,50 EUR USt) bestimmten Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Gesellschafter der klagenden Partei waren ursprünglich R***** E***** mit einer Stammeinlage von 450.000 ATS und die T*****gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von 50.000 ATS. Alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer war R***** E*****. Am 21. 7. 2006 wurde die Gesellschaft von Amts…
Rechtliche Beurteilung Hiezu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Der Rekurs ist unzulässig: 1.1. Grundsätzlich sind Beschlüsse, mit denen eine Klagsrücknahme vom Gericht zur Kenntnis genommen und damit jede Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt wird, anfechtbar (RIS Justiz RS0039796). Der Beschluss des Berufungsgerichts…