JudikaturJustizRS0118738

RS0118738 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2012

Ein Rechtsmittel gegen die zweitinstanzliche Entscheidung, womit einem Antrag des Schuldners auf Aussetzung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nicht Folge gegeben wurde, ist absolut unzulässig.

Entscheidungen
9