RS0118733 – OGH Rechtssatz
RS0118733 – OGH Rechtssatz
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Ein Anspruch nach §1168 Abs1 erster Satz ABGB kann zur Gänze entfallen, wenn der Unternehmer ein gleichwertiges Ersatzgeschäft "absichtlich versäumt" hat, bei dem nicht nur die Verwertung aller die Werkherstellung vorbereitenden Aufwendungen, sondern auch die Erzielung eines gleichen oder sogar höheren Gewinns möglich gewesen wäre.