Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Bekanntgabe des Schätzwerts (§§ 144, 145 EO) aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekurses sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten; auf das Verfahren sind die Bestimmungen der EO idFd EO Nov 2000 anzuwenden. In einem früheren, gem § 151 Abs 3 EO mangels Erscheinens von Bietern beim Versteigerungstermin eingestellt…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Verpflichteten ist zulässig und berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat in den Entscheidungen 3 Ob 236/02f = EvBl 2003/30 = immolex 2003/96 = NZ 2003/56 = ZIK 2003/52, 3 Ob 214/02w = JBl 2003, 321 = RdW 2003/126 = RZ 2003/4, 3 Ob 14/03k und 3 Ob 8/03b (RIS Justiz RS0116953) …