JudikaturJustizRS0118674

RS0118674 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2018

Wenn auch die Höhe des Schätzwerts mit einem Rekurs gegen das Versteigerungsedikt grundsätzlich nicht bekämpft werden kann, so kann doch mit einen solchen Rekurs insb die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassung der Aufforderung zur Geltendmachung von Einwendungen gegen den Schätzwert gemäß § 144 EO geltend gemacht werden.

Entscheidungen
7