JudikaturJustizRS0118661

RS0118661 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Sind zwei oder mehrere Personen, wenn auch aus verschiedenem Rechtsgrund, zur selben Leistung verpflichtet und sind die Verbindlichkeiten auf dasselbe Gläubigerinteresse gerichtet, so entsteht eine Gesamtschuld.

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