JudikaturJustizRS0118179

RS0118179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2020

Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründe sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG.

Entscheidungen
3