JudikaturJustizRS0118096

RS0118096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2020

Der gemäß §§ 1 und 61 StGB gebotene Günstigkeitsvergleich hat nicht nur die angedrohte Strafe, sondern (schon vor Betrachtung der Unrechtsfolgen) alle maßgeblichen Bestimmungen über Entfall, Einschränkung oder Erweiterung der Strafbarkeit in Fällen wie dem vorliegenden zu umfassen.

Entscheidungen
10