RS0118094 – OGH Rechtssatz
RS0118094 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Wirksamkeit der Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist im Verlassenschaftsverfahren zu prüfen; in diesem Rahmen hat die als Vollstrecker bestimmte Person Parteistellung.
Geschieht die Einsetzung des Testamentsvollstreckers in einem formungültigen Testament und steht die dort verfügte Bestellung des Testamentsvollstreckers mit der (unwirksamen) Erbseinsetzung in einem unlösbaren Zusammenhang, dann ist auch die Bestellung des Testamentsvollstreckers ungültig.