Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch II./2./ (ersatzlos) sowie demgemäß im Strafausspruch aufgehoben und in der Sache selbst erkannt: Für die Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach §§ 202 Abs 1 und …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Florian W***** der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach §§ 202 Abs 1, 15 StGB (I./1./ bis 3./) sowie der Vergehen der Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (II./1. bis 10./) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. D…
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich - neben einer Berufung - die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der - soweit sie sich auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, 5a, 9 lit a und 9 lit b StPO stützt - keine Berechtigung zukommt. Mit den aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO vorgetragenen Einwänden…