JudikaturJustizRS0118023

RS0118023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2020

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein vertragliches Kündigungsrecht mit einem Aufgriffsrecht des Anteils des gekündigten Gesellschafters durch den kündigenden Gesellschafter vor und enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Ermittlung der Abfindung, dann ist gemäß § 306 ABGB der objektive Verkehrswert (Ertragswert) heranzuziehen.

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