JudikaturJustizRS0117983

RS0117983 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2004

Die §§ 185d bis 185h AußStrG eignen sich nur dann nicht für eine unmittelbare Gesetzesanalogie, wenn das Verfahren, in dem die inländischen Rechtswirkungen einer rechtskräftigen ausländischen Adoptionsentscheidung als Vorfrage zu lösen ist, vor dem 1. 3. 2001 eingeleitet wurde.

Entscheidungen
3