Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Die Mutter der Beklagten schuldet der Klägerin 4.014,71 EUR. Dieser Betrag resultiert aus Kostenentscheidungen, die in den von der Klägerin gegen die Mutter der Beklagten betriebenen Exekutionsverfahren und in einem von der Mutter der Beklagten gegen die hier klagende Partei geführten…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Rekurswerberin wendet sich gegen die kassatorische zweitinstanzliche Entscheidung im Wesentlichen mit dem Argument, es sei nicht Aufgabe eines Anfechtungsprozesses, sämtliche Exekutionsverfahren neu aufzurollen, wenn die Beklagte die B…