§ 2 Anwendungsbereich und Schwellenwerte
§ 2 Anwendungsbereich und Schwellenwerte — RfG Anforderungs-V
§ 2 Anwendungsbereich und Schwellenwerte — RfG Anforderungs-V
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 56/2019
Inkrafttretungsdatum
27. April 2019
Außerkrafttretungsdatum
30. September 2028
Paragraf-ID
NOR40213332
Zuletzt nach Updates gesucht am
Diese Verordnung gilt für neue Stromerzeugungsanlagen im Sinne der Art. 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/631 des Typs A, B, C und D, die gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/631 als signifikant gelten.
Entscheidungen 540
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Rechtssätze 90
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