JudikaturJustizRS0117959

RS0117959 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2006

Nach § 235 FinStrG gelten im gerichtlichen Finanzstrafverfahren Zustellungen an einen flüchtigen Angeklagten als bewirkt, wenn das entsprechende Gerichtsstück (und damit auch die Vorladung zur Hauptverhandlung) seinem Verteidiger zugestellt worden ist (WK-StPO § 427 Rz 10).

Entscheidungen
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