JudikaturJustizRS0117846

RS0117846 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Wurde im angefochtenen Urteil eine teilbedingte Strafe nach § 43a Abs 2 StGB verhängt, obwohl auf keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zu erkennen gewesen wäre, liegt kein Anlass für eine Maßnahme nach § 292 letzter Satz StPO vor.

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