Spruch Das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 25. Juli 2005, AZ 10 Bs 191/05t, verletzt in seinem Strafausspruch das Gesetz in der Bestimmung des § 43a Abs 2 erster Satz StGB.…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 6. Juni 2005, GZ 10 Hv 32/05y-9, wurde Walter M***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall, 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs …
Rechtliche Beurteilung Der Strafausspruch des Oberlandesgerichtes Linz steht, wie der Generalprokurator in seiner Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt, mit dem Gesetz nicht im Einklang: Nach § 43a Abs 2 StGB ist die Umwandlung eines Teiles der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe von bis zu 36…