RS0117839 – OGH Rechtssatz
RS0117839 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die - aus inländischer Sicht - ungünstigeren Entwicklungsbedingungen im Ausland begründen vor allem dann für sich allein noch keine Gefährdung des Kindeswohls, wenn die Familie von dort stammt. Im Übrigen gehören seine Eltern und deren sozio-ökonomischen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.