JudikaturJustizRS0117815

RS0117815 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2006

Der Bewilligung der Sicherstellungsexekution nach § 371 Z 1 EO steht auch dann kein Hindernis entgegen, wenn der Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer dagegen erhobenen Berufung (mit oder ohne Reihung) kumuliert wird (mit ausführlicher Begründung).

Entscheidungen
2