Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu zahlen. Die klagende Partei hat dagegen die Kosten ihrer Rev…
Text Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit einem Teilbetrag von 6.447,88 EUR sA statt und wies das Mehrbegehren von 722,69 EUR sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte den - allein angefochtenen - klagestattgebenden Teil dieser Entscheidung und ließ die ordentliche Revision zunächst ni…
Rechtliche Beurteilung 1. Nach Ansicht der beklagten Partei ist die Entscheidung 1 Ob 244/02t (= SZ 2003/60) „ein vereinzeltes Erkenntnis, sodass von einer gesicherten Rechtsprechung keinesfalls auszugehen" sei. Sie übergeht dabei die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass selbst eine einzige, aber au…