Spruch Teils in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und teils aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der dem Schuldspruch zugrunde liegenden Taten auch nach §§ 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB, demzufolge auch im Strafausspru…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Grigori S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2008 bis 2015 in W***** mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft. Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass dem unbekämpften Schuldspruch nicht geltend gemachte Nichtigkeit (Z 10) zum Nachteil des Angeklagten anhaftet, d…